Personalausweis
Details
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Auch Kinder benötigen für Reisen immer ein eigenes Pass- oder Ausweisdokument.
Wichtig:
Ab dem 01. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen in Kraft. Es dürfen nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder vom registrierten Fotodienstleistenden medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt oder am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro erstellt wurden. Hier finden Sie weitere Hinweise.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 3 Wochen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
Personalausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Antragstellern unter 24 Jahren werden sie nur für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die persönliche Beantragung ist beim Personalausweis zwingend notwendig.
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren? Melden Sie den Verlust bitte umgehend. Die Meldung wird auch an die Polizeibehörde übermittelt, um einen möglichen Missbrauch Ihrer Ausweispapiere zu verhindern. Da Pässe in vielen Fällen wiedergefunden werden, sollten Sie jedoch mit einer Neubeantragung ca. 4 Wochen warten.
Online-Dienste
Kosten
für den Personalausweis unter dem 24. Lebensjahr:
Personalausweis: 22,80 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
für den Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr:
Personalausweis: 37,00 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Unterlagen
Für Ihren Antrag benötigen wir:
Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
Geburts- oder Heiratsurkunde
Bei Antragstellern unter 16 Jahren:
Pass oder Ausweis beider Elternteile
ggfls. vorhandener Kinderreisepass
Geburtsurkunde des Kindes
Zustimmungserklärung (siehe Formulare)
Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtserklärung
Wichtig: Grundsätzlich müssen beide Erziehungsberechtigte UND das Kind bei der Beantragung anwesend sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des weiteren Personensorgeberechtigten und sein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die Unterschrift in der Zustimmungserklärung muss mit der auf dem Ausweisdokument übereinstimmen.