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Lernförderung

Details

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch finanzielle Hilfen. Zu diesen Hilfen gehört auch die Lernförderung, wenn ein Kind Nachhilfe benötigt.

Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket füllen Sie bitte auch das Formular mit allgemeinen Angaben aus. Sie beschleunigen damit insbesondere die Bearbeitung der Folgeanträge.

Hinweise

Die Antragsannahme, Beratung und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung haben die Städte und Gemeinden übernommen. Sie können daher Ihre Anträge gern bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kierspe abgeben, wir leiten Sie dann an den Märkischen Kreis weiter.