Lernmittelfreiheit
Details
Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Schulkinder bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel.
Die zu beschaffenden Lernmittel werden rechtzeitig vor Schuljahresbeginn von den Schulen mitgeteilt.