Mahnung / Zahlungserinnerung
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Wenn Sie fällige Beiträge oder Gebühren gegenüber der Stadt Kierspe nicht pünktlich bezahlen, erhalten Sie von der Stadtkasse Kierspe unangenehme Post.
Bei der Einziehung rückständiger Forderungen wird zwischen zwei unterschiedlichen Forderungsarten unterschieden. Zum einen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen und zum anderen um privatrechtlichen Forderungen.
Bei rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z.B. Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben oder Hundesteuer) erhalten Sie eine Mahnung. Die Mahnung ist für Sie mit weiteren Kosten verbunden. Bei privatrechtlichen Forderungen erhalten Sie eine Zahlungserinnerung.
Bedenken Sie bitte auch, dass neben der Mahngebühr auch Säumniszuschläge anfallen. Durch die Nichtbeachtung von Zahlungsterminen entstehen Ihnen also erhebliche Kosten. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Mahnung die fälligen Beträge möglichst sofort überweisen. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitere erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen. Auch mit den Kosten der Zwangsvollstreckung könnten Sie belastet werden. Ersparen Sie sich also durch eine pünktliche Zahlung viel Zeit und Ärger. Oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Hier gibt es z.B. die Möglichkeit einer Stundung.
Sie können kostenpflichtige Mahnungen vermeiden, indem Sie der Stadtkasse Kierspe eine SEPA Lastschriftmandat erteilen. Dann werden die Zahlungen zum Fälligkeitstermin von ihrem Girokonto abgebucht.