Ausweispflichtbefreiung
Details
Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden.
Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Meldeamt gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.