Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
Details
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden. Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Zuständig ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Antragstellerin oder der Antragsteller wohnt oder zuletzt gewohnt hat.
Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch, Sie muss beantragt werden. Entsprechende Anträge nimmt auch die Deutsche Botschaft im Ausland entgegen.
Kosten
Gebühren
Beurkundung Eheschließung, Geburt - 40,00 €
Beurkundung Sterbefall - 21,00 €
Ausstellen einer Personenstandsurkunde - 10,00 €
jede weitere am selben Tag mit dem selben Inhalt ausgestellte Personenstandsurkunde - 5,00 €
Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.