Niederschlagswassergebühren
Details
Niederschlagswassergebühren werden für die Einleitung von Regenwasser, das von Ihrem Grundstück in den städtischen Kanal geleitet wird, erhoben.
Grundlage der Gebührenberechnung ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser "leitungsgebunden" oder "nicht leitungsgebunden" in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Dies können beispielsweise Dachflächen, Hofflächen, Garagenzufahrten und Terrassen sein.
Hierbei bedeutet "leitungsgebunden", dass Sie eine Fläche auf ihrem Grundstück über eine Leitung an den städtischen Kanal angeschlossen haben. Eine "nicht leitungsgebundene Zuleitung" ist z.B. dann gegeben, wenn die Fläche aufgrund ihres Gefälles Niederschlagswasser dem städtischen Kanal zuführt.
Die maßgeblichen Flächen werden bei Ihnen als Eigentümer des Grundstücks abgefragt. Bitte melden Sie rechtzeitig Veränderungen, damit diese in den Gebührenberechnungen berücksichtigt werden können.
Unmittelbare Auswirkung auf die Gebührenberechnung hat auch die Art der befestigten Fläche. Hier wird unterschieden in
wasserundurchlässige Befestigungen (z.B. Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Fliesen),
teilweise wasserdurchlässige Befestigungen (z.B. Verbundsteine, Befestigungen auf sickerfähigem Untergrund) und
Gründächer.
Die Verwendung von teilweise wasserdurchlässigen Befestigungen wirkt sich positiv auf die von Ihnen zu entrichtende Niederschlagswassergebühr aus!