Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Details
Damit das Zusammenleben von Menschen funktioniert, ist eine Vielzahl von Regelungen erforderlich. Diese Regeln bilden auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden. Eine der zentralen Aufgaben der Ordnungsbehörden ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Aus diesem Grund wurde eine Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen, die Regeln zum Verhalten Einzelner in der Gemeinschaft aufstellt.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung enthält u.a. folgende Regelungen:
allgemeine Verhaltenspflichten
Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen
Werbung, wildes Plakatieren
Hunde - Leinenzwang und Verunreinigungen durch Hunde
Verunreinigungsverbot
Papierkörbe / Sammelbehälter
Hausnummern
Kinderspiel- und Bolzplätze
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
eine der in der Ordnungsbehördlichen Verordnung festgelegten Regelungen verletzt oder
gegen spezialgesetzliche Regelungen verstößt, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Hierzu gehören unter anderem
Gewerbe- und Gaststättenrecht
Jugendschutzrecht
Melde, Pass- und Ausweisrecht
Ausländerrecht
Abfallrecht
Schulrecht
Waffenrecht
Verstöße gegen die Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung oder spezialgesetzliche Vorschriften können mit einer Geldbuße nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) geahndet werden, soweit sie nicht nach Bundes- oder Landesrecht mit Strafen oder Geldbußen belegt sind.