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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Details

Damit das Zusammenleben von Menschen funktioniert, ist eine Vielzahl von Regelungen erforderlich. Diese Regeln bilden auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden. Eine der zentralen Aufgaben der Ordnungsbehörden ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Aus diesem Grund wurde eine Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen, die Regeln zum Verhalten Einzelner in der Gemeinschaft aufstellt.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung enthält u.a. folgende Regelungen:

  • allgemeine Verhaltenspflichten

  • Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen

  • Werbung, wildes Plakatieren

  • Hunde - Leinenzwang und Verunreinigungen durch Hunde

  • Verunreinigungsverbot

  • Papierkörbe / Sammelbehälter

  • Hausnummern

  • Kinderspiel- und Bolzplätze

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • eine der in der Ordnungsbehördlichen Verordnung festgelegten Regelungen verletzt oder

  • gegen spezialgesetzliche Regelungen verstößt, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Hierzu gehören unter anderem

    • Gewerbe- und Gaststättenrecht

    • Jugendschutzrecht

    • Melde, Pass- und Ausweisrecht

    • Ausländerrecht

    • Abfallrecht

    • Schulrecht

    • Waffenrecht

Verstöße gegen die Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung oder spezialgesetzliche Vorschriften können mit einer Geldbuße nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) geahndet werden, soweit sie nicht nach Bundes- oder Landesrecht mit Strafen oder Geldbußen belegt sind.