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Osterfeuer / Brauchtumsfeuer

Details

Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer und können während der Osterzeit angezündet werden. Hierzu darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden.

Osterfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet wird und diese Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich ist.

Durch Brauchtumsfeuer können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt, sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die angemeldeten und von der Stadt Kierspe genehmigten Feuer dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Kleintieren und Vögeln, welche im Schlagabraum Unterschlupf suchen.
Osterfeuer dürfen nur in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag durchgeführt werden.

Bitte melden Sie Ihr geplantes Osterfeuer rechtzeitig an. Dazu werden Angaben zum Veranstaltungsort, - zeitpunkt und zur aufsichtshabenden Person benötigt.

Voraussetzungen für die Genehmigung eines Brauchtumsfeuers

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Genehmigung eines Brauchtumsfeuers vorliegen:

  • Die nötigen Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden:
    - 50 m zu Wohngebäuden, Wäldern und mit entzündlichem Bewuchs bestellten landwirtschaftlichen
       Flächen
    - 25 m zu sonstigen baulichen Anlagen
    - 25 m zu öffentlichen Verkehrswegen
    - 10 m zu befestigten Wirtschaftswegen

  • Die Veranstaltung ist für jedermann öffentlich zugänglich

  • Es ist gewährleistet, dass ständig zwei Personen, davon mind. eine über 18 Jahre, das Feuer beaufsichtigen


Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Brauchtumsfeuer genehmigungsfähig.