Parkausweis
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Damit Handwerker und soziale Dienste ihre Dienstleistung verrichten können, benötigen diese nicht selten allerhand Gerätschaften und Materialien. Findet sich in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort kein geeigneter Parkplatz, kann der Transport der Ausrüstung mitunter ziemlich kraftraubend und zeitintensiv sein. Aus diesem Grund können Handwerker und soziale Dienste unter bestimmten Umständen eine Ausnahmegenehmigung fürs Parken – einen sogenannten Handwerkerparkausweis bzw. Parkausweis für soziale Dienste – erhalten.
Dabei gilt die Ausnahmegenehmigung bei Handwerksbetrieben nur für Kfz, die zur Durchführung von Reparatur-, Wartungs- sowie Montagearbeiten eingesetzt werden. Voraussetzung für den Erhalt eines Parkausweises für soziale Dienste ist, dass es sich bei dem ausgeübten Gewerbe um einen ambulanten sozialen Dienst handelt.
Für die Ausstellung eines Parkausweises für die Stadt Kierspe ist der Märkische Kreis zuständig.