Personalangelegenheiten
Details
Die Stadt Kierspe trifft im Rahmen ihrer Personalhoheit Entscheidungen über Anstellung, Beförderung, Entlassung und Zurruhesetzung ihrer Beamtinnen und Beamten.
Ebenso können die Regelungen zu den Dienstverhältnissen ihrer tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Beachtung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) maßgeblich bestimmt werden.
Auch die Ausbildung und die Auswahl der Auszubildenden fallen in diesen Bereich.
Zu den Personalangelegenheiten gehört im Besonderen:
allgemeines Personalwesen / Personalentlohnung
Personalmanagement / Personalverwaltung
Personalentwicklung
Personal- und Personalbedarfsplanung
Personalauswahl und Personaleinsatz
Personalkostenplanung