Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Personalangelegenheiten

Details

Die Stadt Kierspe trifft im Rahmen ihrer Personalhoheit Entscheidungen über Anstellung, Beförderung, Entlassung und Zurruhesetzung ihrer Beamtinnen und Beamten.

Ebenso können die Regelungen zu den Dienstverhältnissen ihrer tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Beachtung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) maßgeblich bestimmt werden.

Auch die Ausbildung und die Auswahl der Auszubildenden fallen in diesen Bereich.

Zu den Personalangelegenheiten gehört im Besonderen:

  • allgemeines Personalwesen / Personalentlohnung

  • Personalmanagement / Personalverwaltung

  • Personalentwicklung

  • Personal- und Personalbedarfsplanung

  • Personalauswahl und Personaleinsatz

  • Personalkostenplanung