Plakatierung an Straßen
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Sie planen eine große Veranstaltung und möchten die Bürgerinnen und Bürger aus Kierspe aber auch aus den Nachbarstädten dazu einladen? Oder Sie möchten als Wahlkandidat für eine anstehende Wahl auf sich aufmerksam machen? Dann denken Sie sicher darüber nach, Plakate aufzuhängen? Mit Plakaten sollen möglichst viele Personen auf Veranstaltungen, Aktionen oder aber auf anstehende Wahlen hingewiesen werden.
Um möglichst viele Menschen zu erreichen, werden Plakate gerne an viel befahrenen Straßen angebracht, wo sie gut sichtbar aufgehängt werden. Dies ist jedoch so ohne Weiteres nicht erlaubt.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht hierfür eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis), denn Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet und damit dem Gemeingebrauch. Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.
Die Sondernutzung wird auf Antrag durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.