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Personenbeförderungsschein

Details

Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern:

  • Taxi,

  • Mietwagen,

  • Krankenwagen,

  • Pkw für Ferienziel-Fahrten,

  • Pkw im Linienverkehr oder

  • ein Fahrzeug im Schüler- oder Behindertenspezialverkehr?

Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen können, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen. Im Gegensatz zu der allgemeinen Fahrerlaubnis bestehen daher höhere Anforderungen.

Zuständig für die Ausstellung der Fahrerlaubnis ist der Märkische Kreis. Die Anträge auf Erstausstellung oder Verlängerung eines Personenbeförderungsscheines erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Kierspe. Dort wird Ihr Antrag auch entgegengenommen und an den Märkischen Kreis weitergeleitet. Alternativ können Sie den Antrag auf der Homepage des Märkischen Kreises herunterladen.

Ein notwendiges Führungszeugnis kann im Bürgerbüro der Stadt Kierspe beantragt werden.  

Hinweise