Preisüberwachung
Details
In der Preisangabenverordnung ist festgelegt, dass jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, verpflichtet ist, den Preis einschließlich Mehrwertsteuer und aller zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.
Nicht zum Endpreis zählt das Pfand, das aber zusätzlich zum Endpreis anzugeben ist.
Sämtliche Preise müssen den entsprechenden Waren und Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen sein.
Da die weitergehenden Bestimmungen der Preisangabenverordnung sehr differenziert sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin.
Sollten Sie einen Verstoß anzeigen wollen, ist die Ordnungsbehörde auf Ihre korrekten und umfassenden schriftlichen Angaben, auch denen zu Ihrer Person, angewiesen.