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Bauakteneinsicht

Details

Im Bauaktenarchiv der Stadt Kierspe sind die Bauakten der einzelnen Gebäude archiviert. Sie beinhalten alle Pläne und Baugenehmigungen des durchgeführten Bauvorhabens.

Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden. Gegen Gebühren können Kopien erstellt werden.

Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers erteilt.

Zur Akteneinsicht ist berechtigt:

  • Grundstückseigentümer

  • Entwurfverfasser im Sinne der BauO NRW

  • Zwangsverwalter

  • Bevollmächtigter der Gerichte

  • Personen mit Vollmacht des Eigentümers

Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers erforderlich.

Als Eigentumsnachweise gelten:

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)

  • Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte

  • Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgte


Folgende Vollmachten des Eigentümers werden anerkannt:

  • Schriftliche formlose Vollmacht (Vordruck siehe unter "Antragsformulare")

  • Maklervertrag

  • Vertrag mit Planungsbüro

  • Betreuerausweis

Bauaktenarchiv

Ist die gesuchte Akte bei der Stadt Kierspe nicht mehr zu finden, können Sie einen Antrag auf Akteneinsicht im Bauaktenarchiv des Märkischen Kreises stellen. Dort werden die Akten digital per Download zur Verfügung gestellt.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Haus, Bauen