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Reisegewerbekarte

Details

Ein Reisegewerbe betreibt wer,

  • gewerbsmäßig (das heißt Sie wollen Gewinne erzielen)

  • ohne vorhergehende Bestellung (das heißt der Kunde wird überraschend aufgesucht)

  • außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (das heißt Sie sind mobil/zum Beispiel Verkaufswagen oder Verkaufsstand)

  • Waren oder Leistungen

  • zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung anbietet (das heißt auch Werbegespräche) oder

  • eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches)

Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.

Die Beantragung kann online oder persönlich erfolgen.

Da zahlreiche Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, empfiehlt es sich, mit der zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt aufzunehmen.

Hinweise