Reisegewerbekarte
Details
Ein Reisegewerbe betreibt wer,
gewerbsmäßig (das heißt Sie wollen Gewinne erzielen)
ohne vorhergehende Bestellung (das heißt der Kunde wird überraschend aufgesucht)
außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (das heißt Sie sind mobil/zum Beispiel Verkaufswagen oder Verkaufsstand)
Waren oder Leistungen
zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung anbietet (das heißt auch Werbegespräche) oder
eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches)
Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die Beantragung kann online oder persönlich erfolgen.
Da zahlreiche Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, empfiehlt es sich, mit der zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt aufzunehmen.
Kosten
Reisegewerbekarte 250,00 €
Polizeiliches Führungszeugnis 13,00 €
Auszug aus dem Gewerbezentralregister 13,00 €
Hinweise
Unterlagen
Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Behörden
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Reisepass oder Personalausweis
Ausländische Antragsteller benötigen ihre Aufenthaltserlaubnis
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Reisegewerbekarte online finden Sie hier:
Im Portal ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich.