Rundfunkgebührenbefreiung
Details
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein fester Rundfunkbeitrag fällig, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Eine Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühren wird nur auf Antrag gewährt. Einen Antrag können Sie z.B. stellen, wenn
Sie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten,
Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Sozialleistung beziehen,
Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld erhalten,
Ihnen mit einer Schwerbehinderung das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.
Dies sind nur einige Beispiele, die eine Antragstellung möglich machen.
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird durch die Gebühreneinzugszentrale in Köln (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) ausgesprochen.
Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie dann an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln weiter. Alternativ ist es auch möglich, den Antrag online auf der Webseite des Beitragsservices zu stellen. Auch jede Änderung oder Neuanmeldung einer Wohnung kann über diese Homepage online mitgeteilt werden.