Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rundfunkgebührenbefreiung

Details

Grund­sätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monat­lich ein fester Rund­funk­beitrag fällig, unab­hängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag.

Unter bestimmten Voraus­setzun­gen ist es möglich eine Ermäßi­gung oder Befreiung zu beantragen. Eine Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühren wird nur auf Antrag gewährt. Einen Antrag können Sie z.B. stellen, wenn

  • Sie BAföG oder Berufs­ausbildungs­beihilfe erhalten,

  • Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Sozialleistung beziehen,

  • Sie be­stimmte Sozial­leistungen wie zum Beispiel Grund­siche­rung oder Bürger­geld erhalten,

  • Ihnen mit einer Schwerbehinderung das Merkzeichen RF zu­er­kannt wurde.

Dies sind nur einige Beispiele, die eine Antragstellung möglich machen.

Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird durch die Gebühreneinzugszentrale in Köln (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) ausgesprochen.

Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie dann an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln weiter. Alternativ ist es auch möglich, den Antrag online auf der Webseite des Beitragsservices zu stellen. Auch jede Änderung oder Neuanmeldung einer Wohnung kann über diese Homepage online mitgeteilt werden.

Hinweise