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Räum- und Streupflicht

Details

Die Stadt Kierspe weist bei der Räum- und Streupflicht auf die besondere Verpflichtung der Grundstückseigentümer hin. Zur Räum- und Streupflicht gehört aber nicht nur die Beseitigung von Eis und Schnee im Winter sondern auch die Reinigung des Gehwegs.

So müssen Hausbesitzer oder Mieter einmal wöchentlich den Gehweg reinigen. Im Herbst ist das gefallene Laub unverzüglich zu beseitigen, damit es nicht zu einem glitschigen Brei zertreten wird, der dann sehr rutschig werden und zu Stürzen führen kann.

Auch bei Schneefall sind ein paar Dinge zu beachten. So muss frisch gefallener Schnee in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich beseitigt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 07.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr zu entfernen. Sie können natürlich auch eine Firma hiermit beauftragen.

Beim Schneeschieben muss der Gehweg so gefegt werden, dass Fußgänger im Begegnungsverkehr über eine gefegte und auch gestreute Fläche gehen können, ohne auf die Fahrbahn treten zu müssen.

Aus Umweltgesichtspunkten sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Asche zu verwenden. Bei klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder auch an besonders sensiblen Stellen wie Steigungen etc. können dann auch Streusalze oder andere auftauende Mittel verwendet werden.

Bezüglich der Schneeräumung teilt die Stadt Kierspe weiter mit, dass der Räumdienst die Straßen nach einer Prioritätenliste abarbeiten muss. Dabei müssen zunächst die überörtlichen Straßen geschoben werden, dann die Straßen mit Schulbusverkehr, die Straßen, die in die Gewerbegebiete führen. Letztlich werden die Wohnsammelstraßen und dann die übrigen gemeindlichen Straßen geräumt. Bereits jetzt bittet die Stadt Kierspe um Verständnis, dass nicht jede Straße sofort geräumt werden kann. Auch wenn die Mitarbeiter morgens teilweise ab 02.00 Uhr im Einsatz sind, ist bei besonders starkem Schneefall eine frühe Räumung nicht immer möglich.