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Schiedspersonen

Details

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in strafrechtlichen, zivilrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Kierspe gewählt. Das Schiedsamt kann im Alter von 30 bis 70 Jahren ausgeübt werden und der Wohnort sollte in Kierspe sein.

Das Schiedsamt ist meistens der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Die Schiedspersonen werden meistens bei folgenden Angelegenheiten tätig:

  • Hausfriedensbruch

  • Beleidigung

  • Verletzung des Briefgeheimnisses

  • leichte und fahrlässige Körperverletzung

  • Bedrohung

  • Sachbeschädigung

  • Vollrausch (wenn die im Rausch begangene Tat eines der vorgenannten Vergehen ist)

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Ehrenamt - Schiedsamt. Wenn Sie eine Schiedsperson werden möchten oder weitere Fragen zum Schiedsamt haben, hilft Ihnen die angegebene Mitarbeiterin gerne weiter.

Hinweise