Baugenehmigung
Details
Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist.
Im Sachgebiet Bauverwaltung und Planung erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines Ortsteils oder im Außenbereich der Stadt Kierspe. Die Bebauungspläne können beim zuständigen Mitarbeiter eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Auszug aus einem Bebauungsplan zu erhalten.
Grundsätzlich benötigt man für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes eine Baugenehmigung. Ausnahmen hiervon sind in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 der Landesbauordnung 2018 - BauO NRW - geregelt. Ebenso benötigen Sie für den Abriss eines Gebäudes eine Genehmigung.
Für die Erteilung von Bau- oder Abrissgenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig. Welche Voraussetzungen für Ihren Bauantrag erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen, erfahren Sie beim Märkischen Kreis.
Bauen ist vielseitig und jedes Bauvorhaben einzigartig. Einige können Sie auf eigene Faust beginnen, für andere gelten umfangreiche Richtlinien und Vorbereitungen. Egal, ob Sie Ihre Wohnung um eine Terrasse ergänzen oder ein mehrstöckiges Bürogebäude errichten wollen – mit dem Bau-Konfigurator des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW erhalten Sie schnell einen Überblick über die ersten erforderlichen Schritte.