Sonn- und Feiertagsschutz
Details
Verschiedene Aktivitäten, denen man werktags ohne Einschränkung nachgehen kann, sind an Sonn- und Feiertagen verboten. Dazu gehören neben der Geschäftsöffnung zahlreiche Beschäftigungen, die die Mitmenschen – beispielsweise durch Lärmbelästigung – in ihrer Ruhe beeinträchtigen könnten, sowie grundsätzlich das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Hier gibt es allerdings natürlich verschiedene Ausnahmen.
Zusätzliche Verbote gelten an den stillen Feiertagen; diese sind Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag sowie Volkstrauertag.
Für die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist das Ordnungsamt zuständig. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte zu den Detailregelungen.