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Stellplatzablösung

Details

Bauherren sind verpflichtet, in Verbindung mit der Neuerrichtung von Gebäuden eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu schaffen. Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen auf dem Baugrundstück selbst oder auf einem geeigneten Grundstück in der näheren Umgebung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, so kann auf die Herstellung von Stellplätzen verzichtet werden. Hier sieht die Bauordnung die Möglichkeit einer Ablösung von der Stellplatzpflicht vor.

Die Ablösung erfolgt durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Kierspe.