Sterbefallanzeige
Details
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt am Sterbeort zuständig.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Stellt der Arzt fest, das die Todesursache ungeklärt ist (entsprechendes Kreuz auf der Todesbescheinigung), ist die Kriminalpolizei zu verständigen. Diese wird dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilen. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.
Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Bestattungsinstitute erledigen alle Formalitäten und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Bestattungsunternehmen ausgehändigt.
Kosten
Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.
10,00 € Sterbeurkunde
5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde
Urkunden für die Bestattung, für Rentenzwecke, Nachbarschaftshilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei
Unterlagen
Sterbefallanzeige
Personalausweis der Verstorbenen/ des Verstorbenen
ärztliche Todesbescheinigung
je nach Familienstand Geburts- oder Eheurkunde, Sterbeurkunde der Ehegattin/ des Ehegatten, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk