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Straßenaufbrüche

Details

Sie wollen im öffentlichen Straßenraum eine Baumaßnahme (z.B. Herstellen von Ver- oder Entsorgungsleitungen) durchführen und müssen dafür den Gehweg und/oder die Fahrbahn aufbrechen?

Um eine öffentliche Verkehrsfläche für die Verlegung von Leitungen, Kabeln oder Kanalhausanschlüssen aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Baubeginn. Die Bauarbeiten dürfen nur durch zugelassene Straßen- und Tiefbauunternehmen ausgeführt werden.

Unmittelbar nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist diese dem Tiefbauamt der Stadt Kierspe anzuzeigen. Hierauf erfolgt eine Abnahme der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen.

Ein Antrag auf Aufbruchgenehmigung und eine Fertigstellungsanzeige können nur noch online erfolgen. Alle Infos hierzu finden Sie im Bereich Straßenaufbrüche.

Hinweise