Straßenreinigung
Details
Die Straßenreinigung umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Plätze, Radwege, Gehwege, Parkstreifen und Haltestellenbuchten soweit sie im öffentlichen Eigentum sind. Die Reinigung erfolgt in der Regel einmal wöchentlich.
Die Reinigung der Gehwege, die an private Grundstücke grenzen, und an manchen Straßen auch der Fahrbahn ist auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen.
Die zu reinigenden Straßen finden sie als Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst. Diese umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.
Über Art und Umfang können Sie sich in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung informieren. Hier erfahren Sie auch die zurzeit geltenden Gebührensätze, die für die Straßenreinigung und den Winterdienst festgesetzt wurden.