Straßenwidmung
Details
Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, wodurch die Straßen ihre öffentliche Eigenschaft erhalten.
Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten (zum Beispiel Fußgängerverkehr) sind in der Verfügung festzulegen.
Die Widmung begründet die Pflicht der Stadt als Träger der Straßenbaulast z.B. zur Unterhaltung der Straßen. Andererseits werden bestimmte Pflichten der Anlieger begründet.
Die Widmung wird vom Rat der Stadt beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.