Ummeldung in Kierspe
Details
Wenn Sie im Stadtgebiet von Kierspe umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Beim gemeinsamen Umzug einer Familie mit gleichen Umzugsdaten aller Familienangehörigen kann ein volljähriges Mitglied der Familie alle Familienmitglieder im Bürgerbüro ummelden. In diesem Fall müssen alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder vorgelegt werden.
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit einem Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern, benötigen wir eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Ein Formular dazu finden Sie unten.
Bitte bringen Sie zur Ummeldung eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwalter oder Hauptmieter) über Ihren Einzug in die neue Wohnung mit. Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung eine solche Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Wenn Sie Wohneigentum beziehen, bestätigen Sie bitte den Einzug für sich selbst. Das Formular für die Wohnungsgeberbescheinigung steht für Sie zum Download bereit.