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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Details

Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bestätigung, dass bei der Stadt Kierspe keine Steuerrückstände bestehen (Gewerbesteuer, Grundsteuer etc).

Der Wohn- oder Firmensitz muss sich in der Stadt Kierspe befinden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie etwa für die Erteilung öffentlicher Aufträge, für die Erteilung einer Gaststättenkonzession oder bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per Mail oder über das unten stehende Formular beantragen.