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Untersuchungsberechtigungsschein

Details

Wenn Sie eine Ausbildung beginnen und bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig sind, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der geprüft wird, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf auszuüben. 

Hierfür benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.

Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich, soweit Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur online beantragt werden. Hierbei helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne.

Unterlagen

Unterlagen, die Sie benötigen:

  • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

 

Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID

  • Erhebungsbogen

Verfahrensablauf

Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

 

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

 

Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.