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Untersuchungsberechtigungsschein

Details

Wenn Sie eine Ausbildung beginnen und bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig sind, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der geprüft wird, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf auszuüben. 

Hierfür benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.

Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich, soweit Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort beim Bürgerbüro der Stadt Kierspe ausgestellt. Sie können Ihn aber auch online über unser Serviceportal beantragen und bekommen ihn dann per Post.