Untersuchungsberechtigungsschein
Details
Wenn Sie eine Ausbildung beginnen und bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig sind, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der geprüft wird, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf auszuüben.
Hierfür benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.
Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich, soweit Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur online beantragt werden. Hierbei helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne.