Übermittlungssperre
Details
Nach dem Bundesmeldegesetz darf das Bürgerbüro bestimmten Personengruppen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.
Ein Widerspruch kann eingelegt werden gegen:
die Weiterleitung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden
die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen
die Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Hinblick auf Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern
die Datenübermittlung an Adressbuchverlage
Den Widerspruch können Sie online mit dem unten angegebenen Formular einlegen.