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Übermittlungssperre

Details

Nach dem Bundesmeldegesetz darf das Bürgerbüro bestimmten Personengruppen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.

Ein Widerspruch kann eingelegt werden gegen:

  • die Weiterleitung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden

  • die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

  • die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen

  • die Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Hinblick auf Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern

  • die Datenübermittlung an Adressbuchverlage

Den Widerspruch können Sie online mit dem unten angegebenen Formular einlegen.