Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
Details
Alle öffentlichen Parkplätze in der Stadt Kierspe können kostenlos benutzt werden. Bei einem großen Teil der Parkplätze entlang der Hauptverkehrsstraßen ist das Parken jedoch nur unter Benutzung einer Parkscheibe bis zur angegebenen Höchstparkdauer gestattet.
Der ruhende Straßenverkehr wird vom Ordnungsamt in unregelmäßigen Abständen überwacht. Schließlich wollen auch Sie als Fußgänger die Gehwege ungehindert nutzen, bzw. als Fahrzeugführer keine Parkplätze vorfinden, die Sie aufgrund von Dauerparkern nicht nutzen können.
Die Ahndung von Parkverstößen erfolgt durch eine schriftliche Verwarnung, die dem Fahrzeughalter in den meisten Fällen bereits wenige Tage nach der Feststellung und Erfassung zugeschickt wird. Lediglich ein Hinweiszettel an der Windschutzscheibe des widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs soll den Fahrer auf die Ordnungswidrigkeit aufmerksam machen.
Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich nach der Art des Verstoßes und ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geregelt und steht nicht im Ermessen der Verkehrsüberwachung.