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Vergnügungssteuer

Details

Die Stadt Kierspe erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in den Gaststätten und Spielhallen Vergnügungssteuer. Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

Der Halter der Spielgeräte hat die erstmalige Aufstellung eines Apparates vor dessen Aufstellung, jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellort bis zum 7. Werktag des folgenden Kalendermonats schriftlich anzuzeigen.