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Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

Details

Das Grundprinzip der Volkssouveränität wird nicht allein durch Wahlen zum Landtag verwirklicht, sondern es wird auch durch die verschiedenen Elemente der direkten Demokratie in Form von Beteiligungen und Abstimmungen der Bürgerinnen und Bürger außerhalb von allgemeinen Wahlen zum Ausdruck gebracht. Neben der Teilnahme an allgemeinen Wahlen bestehen im Land Nordrhein-Westfalen verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gesetzgebung und der Verwaltung.

Neben der Teilnahme an allgemeinen Wahlen sieht die nordrhein-westfälische Landesverfassung drei Elemente vor, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können.

Volksinitiative

  • Ziel: Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf

  • Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 66.000 Unterschriften)

Volksbegehren

  • Ziel: Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes

  • Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Million Unterschriften)

Volksentscheid

  • Ziel: Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz

  • Voraussetzung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von 15 Prozent der Stimmberechtigten (etwa zwei Millionen Unterschriften)

Hinweise