Baustellen an öffentlichen Straßen, Plätzen und Bürgersteigen
Details
Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Bürgersteige - eine Baustelle oder Absperrung eingerichtet, muss dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Die Verkehrsanordnung wird vom Märkischen Kreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Alle Informationen hierzu sowie auch den notwendigen Antrag finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises. Die Stadt Kierspe wird im Rahmen eines Anhörungsverfahrens beteiligt.
Da die Baustelle auf dem Kiersper Stadtgebiet durchgeführt werden soll, übernimmt die Stadt Kierspe auch die Überwachung der Baustelle.