Wohnberechtigungsschein
Details
Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie vor Bezug der Sozialwohnung einen Wohnberechtigungsschein. Diesen können Sie erhalten, sofern Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. So darf beispielsweise Ihr Jahreseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten.
Der Wohnberechtigungsschein ist für 1 Jahr gültig und kann in anderen Bundesländern für anwendbar erklärt werden. Sollten die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein nicht vorliegen, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen.
Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn dann für Sie weiter.
Hinweise
Unterlagen
Für Ihren Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Für weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.