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Wohnberechtigungsschein

Details

Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie vor Bezug der Sozialwohnung einen Wohnberechtigungsschein. Diesen können Sie erhalten, sofern Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. So darf beispielsweise Ihr Jahreseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten.

Der Wohnberechtigungsschein ist für 1 Jahr gültig und kann in anderen Bundesländern für anwendbar erklärt werden. Sollten die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein nicht vorliegen, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen.

Für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist der Märkische Kreis zuständig. Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn dann für Sie weiter.

Hinweise

Unterlagen

Für Ihren Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

  • Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein sowie den entsprechenden Antrag finden Sie auf der

Homepage des Märkischen Kreises.