Zensus / Mikrozensus
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Zensus
Der Zensus (auch Volkszählung genannt) dient insbesondere zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Erfassung des gesamten Wohnraums in Deutschland. Dafür werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer und bundesweit rund 10 % der Bevölkerung befragt. Die Befragung der Bevölkerung beschränkt sich dabei auf zentrale Angaben zum Haushalt und den darin lebenden Personen, unter anderem Haushaltsgröße, Familienstand, Geschlecht, Bildungsabschluss und Erwerbsstatus.
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.
Mikrozensus
Wie viele Familien mit Kindern gibt es in NRW? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter in der Gesellschaft? Wie viele Mütter sind berufstätig? Wie haben sich Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverhältnisse entwickelt? Wohnen ältere Menschen überwiegend allein? Wie steht es um die Ausbildung der Bevölkerung? Antworten auf diese und ähnliche häufig gestellte Fragen gibt der „Mikrozensus“, für den in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 76.000 Haushalte befragt werden.
Wie unterscheiden sich Mikrozensus und Zensus?
Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) wird jedes Jahr durchgeführt und die Befragungen finden über das gesamte Kalenderjahr verteilt statt. Der Zensus („große Volkszählung“) wird nur alle zehn Jahre zu einem Stichtag durchgeführt, zuletzt 2022.
Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) ist als statistisches Landesamt für die Durchführung der Befragungen zuständig.
Für den Mikrozensus führen sogenannte Interviewerinnen und Interviewer jährlich die Befragungen vor Ort durch, für den Zensus sind es Erhebungsbeauftragte. Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger in der Stichprobe ausgewählt worden sind, wird der Interviewer sich bei Ihnen melden und Ihre Daten mit einem Fragebogen erfassen.
Wichtig:
Die Interviewer werden mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
An der Türe selbst weisen sich Interviewer nach Angaben des Statistischen Bundesamtes immer mit einem Zensus-Ausweis aus. Dieser ist in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Die Interviewer sind zur Geheimhaltung verpflichtet worden.