Sportförderung
Details
In einer arbeits- und leistungsorientierten Gesellschaft bietet der Sport Möglichkeiten des körperlichen Ausgleichs und der Erholung. Um so wichtiger ist es, das Angebot an Sportmöglichkeiten in der Stadt Kierspe so breitgefächert wie möglich zu halten.
Dieses Ziel kann jedoch nicht nur mit den städtischen Sportanlagen erreicht werden, nein, hier bedarf es der besonderen Unterstützung der vereinseigenen Sportanlagen. Aus diesem Grund werden für den Bereich Sportförderung jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Zur Sportförderung gehört zum einen, dass den Sportvereinen städtische Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden, zum anderen werden den Vereinen Zuschüsse zum Bau, Umbau oder der Sanierung vereinseigener Anlagen gewährt.
Die städtische Sportförderung erfolgt nach den Maßgaben der Sportförderrichtlinien der Stadt Kierspe.
Vereine, die eine Sportanlage neu bauen, erwerben, umbauen oder sanieren wollen und hierfür einen Zuschuss der Stadt erhalten möchten, müssen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme einen Antrag bei der Stadt Kierspe stellen. Die Anträge müssen bis zum 01.03. eines Jahres eingehen, wenn eine Förderung im laufenden Jahr erfolgen soll. Der Sport- und Jugendausschuss entscheidet über die Anträge.
Der Antrag auf Zuwendung ist schriftlich an die Stadt Kierspe, Der Bürgermeister, Springerweg 21, 58566 Kierspe zu richten.