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Baulastenverzeichnis

Details

Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Durch die Eintragung von Baulasten können Grundstücksnachbarn Verpflichtungen übernehmen, um dadurch die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen.

Am häufigsten werden Baulasten eingetragen um

  • ein Grundstück zu erschließen, das nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche grenzt (Hinterlieger)

  • einen nicht ausreichenden Grenzabstand auf dem Nachbargrundstück zu sichern,

  • gemeinsame Bauteile z.B. bei Doppelhäusern zu sichern oder

  • Stellplätze für PKW auf fremden Grundstücken für das Baugrundstück nachzuweisen.

Für die Eintragung einer Baulast ist der Märkische Kreis zuständig. Dort können Sie auch eine Baulastenauskunft erhalten.

Hinweise