Baulastenverzeichnis
Details
Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Durch die Eintragung von Baulasten können Grundstücksnachbarn Verpflichtungen übernehmen, um dadurch die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen.
Am häufigsten werden Baulasten eingetragen um
ein Grundstück zu erschließen, das nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche grenzt (Hinterlieger)
einen nicht ausreichenden Grenzabstand auf dem Nachbargrundstück zu sichern,
gemeinsame Bauteile z.B. bei Doppelhäusern zu sichern oder
Stellplätze für PKW auf fremden Grundstücken für das Baugrundstück nachzuweisen.
Für die Eintragung einer Baulast ist der Märkische Kreis zuständig. Dort können Sie auch eine Baulastenauskunft erhalten.
Hinweise
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu Baulasten finden Sie hier:
Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.