Katasterauszug
Details
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden zur Vorlage bei Notaren, Banken und anderen Behörden benötigt.
Jeder ist berechtigt, auf seine Kosten schriftliche Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster über einzelne, bestimmte Liegenschaften zu erhalten. Darüber hinaus können mündliche Auskünfte erteilt werden. Bei Auszügen oder Auskünften zu Eigentümern muss ein berechtigtes Interesse dargelegt werden.
Ein berechtigtes Interesse hat zunächst derjenige, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht, mag er als Berechtigter eingetragen sein oder nicht. Zu diesem Personenkreis gehören:
der/die Grundstückseigentümer
der/die Wohnungseigentümer
der/die Erbbauberechtigten
eingetragene oder einzutragende Berechtigte eines Rechts
Auch ein tatsächliches Interesse, insbesondere wirtschaftliches Interesse, kann genügen. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem:
die Grundstücksangrenzer
der Kreditgeber des Eigentümers, wenn der Kredit im Grundbuch abgesichert werden soll
der Gläubiger einer gegen den Grundstückseigentümer durchsetzbaren Forderung, welcher aufgrund eines Vollstreckungstitels die Zwangsversteigerung in das Grundstück- / Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum oder Erbbaurecht betreiben möchte.
Für die Führung des Liegenschaftskatasters und damit auch für die Erstellung von Auszügen ist der Märkische Kreis zuständig.