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Beglaubigungen von Fotokopien, Abschriften und Unterschriften

Details

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer persönlich im Einwohneramt geleisteten Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie oder mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen. Dabei sind die Originaldokumente unbedingt mit vorzulegen. Kopien können von Ihnen mitgebracht oder auch von uns vor Ort erstellt werden. Beglaubigungen können im Einwohneramt wohnortunabhängig vorgenommen werden.

WICHTIG

Das Dokument muss von einer deutschen Behörde ausgestellt oder für eine Behörde bestimmt sein. Das Bürgerbüro darf nur Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde.

Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Ihre Unterschrift können Sie nur persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro der Stadt Kierspe beglaubigen lassen.

Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden.