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Abfallbeseitigungsgebühren

Details

Die Entsorgung von Abfällen durch die Stadt umfasst das Einsammeln und Befördern der Abfälle zu den Abfallentsorgungsanlagen oder Müllumschlagstationen des Märkischen Kreises, wo sie sortiert, verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden. Wiederverwertbare Abfälle werden getrennt eingesammelt und befördert, damit sie einer Verwertung zugeführt werden können.

Im Einzelnen erbringt die Stadt folgende Abfallentsorgungsleistungen:

  1. Einsammeln und Befördern von Restmüll.

  2. Einsammeln und Befördern von Altpapier (Pappe/Papier/Karton).

  3. Einsammeln und Befördern von sperrigen Abfällen (Sperrmüll)

  4. Einsammeln und Befördern von Elektro- und Elektronikaltgeräten

  5. Einsammeln und Befördern von Baum- und Strauchschnitt

  6. Sammeln von Rasen- und Heckenkurzschnitt.

  7. Information und Beratung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen.

  8. Aufstellen, Unterhalten und Entleeren von Straßenpapierkörben.

  9. Einsammeln von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken im Stadtgebiet.

  10. Einsammeln und Befördern von Verkaufsverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung.

Zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung erhebt die Stadt Kierspe Abfallbeseitigungsgebühren.

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühr für die Abfallbeseitigung in Müllbehältern nach dem Umleersystem ist die Menge und die Größe der auf dem angeschlossenen Grundstück befindlichen Müllbehälter.

Die Abfallbeseitigungsgebühren werden mit den Grundbesitzabgaben erhoben. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie unter "Kosten" oder in der Gebührensatzung über die Abfallgebühren.

Begriffe im Kontext

Kosten, Gebühren, Müll, Entsorgung