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Blindengeld

Details

Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter "Nachteilsausgleich". Man braucht es, um Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z.B. um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.). 

Blindengeld erhalten in Nordrhein-Westfalen lebende Personen,

  • die blind sind oder

  • deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt oder

  • die nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad haben, dass Sie mit Personen gleichzusetzen sind, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 50% beträgt.

Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Alle wichtigen Informationen auch über die notwendigen Unterlagen sowie ein Antragsformular und weitere Formulare für eine augenärztliche Bescheinigung oder einer Vollmacht finden Sie auf den Internetseiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Die ausgefüllten Formulare können Sie dann gern im Rathaus der Stadt Kierspe abgeben.

Sie können Ihren Antrag auch bequem von zuhause aus online stellen. Hierfür benötigen Sie einen Zugang im Serviceportal des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Sehhilfe, Sehvermögen, Behinderung