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Blindenhilfe für blinde Menschen über 60 Jahren

Details

Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.


Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Differenzbetrag als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Wenn Sie die zusätzliche Blindenhilfe beziehen möchten, wenden Sie sich bitte wegen der Antragstellung und Fragen zur Einkommens- und Vermögensprüfung an den zuständigen Mitarbeiter.

Begriffe im Kontext

Sehhilfe, Sehvermögen, Behinderung