Bußgeld
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Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn eine Bürgerin oder ein Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Meist handelt es sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt um Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr.
Als "Vorstufe" zum Bußgeldverfahren ist insbesondere im Straßenverkehrsbereich die kostenpflichtige Verwarnung (Knöllchen) anzusehen. Hier wird ein Bußgeld erst dann festgesetzt, wenn das Verwarnungsgeld nicht gezahlt wurde.
Bevor eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wird der Betroffene entsprechend den rechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes angehört. Den Anhörungsbogen können Sie bequem online ausfüllen. Den Link dazu finden Sie unten. Die Anmeldedaten entnehmen Sie bitte Ihrer schriftlichen Verwarnung.
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Einspruch erheben.