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Datenschutzhinweis

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Datenschutz

Details

Die Stadtverwaltung verarbeitet viele personenbezogene Daten. Durch den in allen Bereichen zunehmenden Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren hat die Frage nach den damit verbundenen Risiken die Privatsphäre für die Bürgerinnen und Bürger eine besondere Bedeutung erlangt. 

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) verpflichtet die Stadt Kierspe als öffentliche Stelle das informationelle Selbstbestimmungsrecht, d.h. das Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten, zu beachten.

Personenbezogene Daten dürfen daher nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe verarbeitet werden. Unter Verarbeitung der Daten ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen sowie das Nutzen personenbezogener Daten zu verstehen. Die/Der behördliche Datenschutzbeauftrage hat darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW und anderer spezialgesetzlicher Regelungen zum Datenschutz innerhalb der Stadt Kierspe eingehalten werden. Sie/Er ist Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stadtverwaltung Kierspe sowie für deren Beschäftigte in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.

Nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW) haben Sie das Recht, eine Übermittlungssperre einrichten zu lassen (Widerspruch gegen die Datenweitergabe) oder der Datenweitergabe einzuwilligen.

Darüber hinaus kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger auch direkt an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Düsseldorf wenden.

Hinweise