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Denkmalpflege und Denkmalschutz

Details

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden.

Die Stadt Kierspe ist als Untere Denkmalbehörde für folgende Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zuständig:

  • die Führung der Denkmalliste

  • Anordnungen des vorläufigen Denkmalschutzes

  • Entscheidung über denkmalrechtliche Erlaubnisse

  • Ausstellung von Steuerbescheinigungen

  • Sicherung von Bodendenkmalen

  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

  • Bußgeldverfahren etc.


Alle Informationen zu Kiersper Denkmäler finden Sie im Bereich Denkmalschutz.

Hinweise