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Ehejubiläen

Details

Bei den Ehejubiläen wird seitens der Stadtverwaltung bei den Jubilaren angerufen und sich danach erkundigt, ob ein Besuch des Bürgermeisters oder eines Stellvertreters gewünscht wird und ob die Presse zu dem Termin kommen darf.

Unter Ehejubiläen fallen:

  • Goldhochzeiten (50 Jahre),

  • Diamantene Hochzeiten (60 Jahre),

  • Eiserne Hochzeiten (65 Jahre),

  • Gnadenhochzeiten (70 Jahre),

  • Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre),

  • Eichenhochzeit (80 Jahre).


Da nicht alle Ehen in Kierspe geschlossen wurden, ist der Stadtverwaltung das genaue Datum nicht immer bekannt. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Ehejubiläum durch die Stadt gewürdigt wird, benachrichtigen Sie uns bitte mit unten stehendem Formular, per E-Mail oder auf anderem Wege.

Begriffe im Kontext

Ehejubiläum, Jubiläum