eID-Karte für Unionsbürger
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Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen. eID-Karte ist eine Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".
Mit der Einführung der eID-Karte für Unionsbürger soll die Lücke für EU-Staatsangehörige geschlossen werden, welche im Bezug auf den elektronischen Identitätsnachweis zwischen dem Personalausweis (deutsche Staatsangehörige) und dem elektronischen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Staatsangehörige) besteht. Die eID-Karte sorgt dafür, dass Unionsbürger die Funktion des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und kein Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe. Die Beantragung ist ab der Vollendung des 16. Lebensjahres eigenständig möglich. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre und kann nicht verlängert werden.