Eigentumsverkauf von Wohnimmobilien
Details
Bei einem Eigentumswechsel einer Wohnimmobilie bleibt der bisherige Eigentümer solange grundsteuerpflichtig, bis die steuerliche Zurechnung durch das Finanzamt erfolgt. Diese Zurechnung geschieht frühestens zum 01.01. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Um private Verrechnungen zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer hinsichtlich der Grundbesitzabgaben weitgehend überflüssig zu machen, bieten wir Ihnen die Umschreibung zum nächsten auf den wirtschaftlichen Übergang des Grundstücks folgenden Monat an.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei den Versorgern (Strom, Wasser, Gas) melden. Die Abrechnung des Schmutzwassers kann erst nach erfolgreicher Abrechnung mit den Stadtwerken erfolgen.