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Eheschließung

Details

Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch durch beide Verlobte beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.

Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.

Anmeldung zur Eheschließung
Der Eheschließung muss eine Anmeldung durch beide Verlobte vorausgehen. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und ist bei dem Standesamt vorzunehmen, wo einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Kann zunächst nur einer der Verlobten zum Standesamt kommen, ist das mit einer schriftlichen Vollmacht des anderen Verlobten möglich. Entsprechende Vordrucke finden Sie unter Antragsformulare oder erhalten Sie beim Standesamt.

Rechtliche Voraussetzungen für eine Eheschließung sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) u. a.:

  • Volljährigkeit

  • Geschäftsfähigkeit

  • keine Verwandtschaft in gerader Linie und keine Geschwisterschaft

  • keine bestehende Ehe (ledig oder frühere Ehen müssen aufgelöst sein).

Sind die rechtlichen Ehevoraussetzungen erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden.

Alle Informationen zu Terminen und Orten für Ihre Trauung finden Sie unter der Dienstleistung "Trauungen" oder fragen Sie in Ihrem Standesamt nach.

Begriffe im Kontext

Trauung, Heirat, Partnerschaft, Hochzeit